Ingenieurbüro Pletsch
Unternehmensvorstellung
Das Ingenieurbüro Pletsch ist eine Immobilienberatungsgesellschaft mit Sitz in München. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Immobilien- und Bauwirtschaft, insbsondere in der Projektentwicklung von Wohn- und Gewerbeimmobilien und der Immobilienwertermittlung sind wir der ideale Ansprechpartner für ihre Fragen rund um die Immobilie. Mit interdisziplinärem Wissen, klaren Methoden und umfangreichen Erfahrungen tragen wir gerne auch zum Erfolg Ihres Immobilienprojektes bei.
Unsere Dienstleistungen
Projektentwicklung
Die Projektentwicklung führt Projektidee, Grundstück, Kapital und Nutzer mit dem Ziel einer rentablen Investition zusammen. Die Projektentwicklung beginnt mit dem Projektanstoß und endet mit der Entscheidung, entweder die Projektidee weiter zu verfolgen und entsprechende Planungsaufträge zu vergeben oder alle weiteren Aktivitäten auf Grund zu hoher Projektrisiken einzustellen.
Wir erbringen Beratungsleistungen im Rahmen der Projektentwicklung im Auftrag eines Investors auf Vergütungs- oder Erfolgsbasis. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen die nachfolgenden Aufgabenfelder:
- Standortanalyse und Standortprognose
- Nutzungskonzeption
- Vorplanungskonzept
- Vermarktung
- Kostenrahmen
- Rentabilitätsanalyse und -bewertung
- Risikoanalyse und Risikobewertung
- Entscheidungsvorbereitung (Weiterführung / Abbruch)
Kontaktieren Sie uns
Wir erbringen Beratungsleistungen im Rahmen der Projektentwicklung im Auftrag eines Investors auf Vergütungs- oder Erfolgsbasis. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen die nachfolgenden Aufgabenfelder:
- Standortanalyse und Standortprognose
- Nutzungskonzeption
- Vorplanungskonzept
- Vermarktung
- Kostenrahmen
- Rentabilitätsanalyse und -bewertung
- Risikoanalyse und Risikobewertung
- Entscheidungsvorbereitung (Weiterführung / Abbruch)
Revitalisierung
Revitalisierung ist die grundlegende Erneuerung (wörtlich: Wiederbelebung) von Bestandsgebäuden. Revitalisierungen werden in den kommenden Jahren zunehmen, weil Neubauten zukünftig nicht immer möglich oder wirtschaftlich sein werden, denn: Insbesondere in den Ballungsräumen nimmt der freie Raum für Neubauten ab.
Denkmalschutzauflagen lassen oftmals einen Abriss der Bestandsgebäude für den anschließenden Neubau nicht mehr zu. In einigen Fällen ginge der Abriss des Bestands mit dem Verlust von nutzbarer Gebäudefläche einher, weil die aktuelle Bauleitplanung an dieser Stelle für Neubauten nur noch eine geringere Gebäudefläche zulässt.
Wir haben als Projektentwickler, Projektleiter und Projektsteuerer in den letzten Jahren mehrere Revitalisierungen sowie Redevelopments mit Nutzungsänderung von Bestandsgebäuden erfolgreich begleitet. Das Leistungsbild Revitalisierung umfasst somit insbesondere Projektentwicklungs- und Projektmanagementaufgaben.
Kontaktieren Sie uns
Denkmalschutzauflagen lassen oftmals einen Abriss der Bestandsgebäude für den anschließenden Neubau nicht mehr zu. In einigen Fällen ginge der Abriss des Bestands mit dem Verlust von nutzbarer Gebäudefläche einher, weil die aktuelle Bauleitplanung an dieser Stelle für Neubauten nur noch eine geringere Gebäudefläche zulässt.
Wir haben als Projektentwickler, Projektleiter und Projektsteuerer in den letzten Jahren mehrere Revitalisierungen sowie Redevelopments mit Nutzungsänderung von Bestandsgebäuden erfolgreich begleitet. Das Leistungsbild Revitalisierung umfasst somit insbesondere Projektentwicklungs- und Projektmanagementaufgaben.
Verkehrswertgutachten
Das Ingenieurbüro Pletsch ist Ihr zertifizierter Partner für die rechtssichere Bewertung Ihrer Immobilie. Rufen Sie uns unverbindlich an und lernen Sie uns kennen!
• Personenzertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen
• Unabhängige & neutrale Ermittlung des Marktwertes
• Festpreisgarantie | transparent & fair | keine versteckten Kosten
• Kostenlose & unverbindliche Beratung
• Wertermittlung für Finanzämter und Gerichte
• Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
• Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?
- Nachweis gemeiner niederer Wert gemäß §198 BewG
- Bilanzierung
- Nachlassregelung
- An- und Verkauf
- Versteigerung
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Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?
- Nachweis gemeiner niederer Wert gemäß §198 BewG
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Wichtige Informationen
Impressum Angaben gemäß § 5 TMG
Paul Pletsch
Ingenieurbüro Pletsch
Reisingerstraße 14
80337 München
Kontakt
Telefon: +49 159 01319305
E-Mail: info@ib-pletsch.de
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Nürnberger Allgemeine Versicherungs - AG
Nürnberger
90334 Nürnberg
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
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Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Ingenieurbüro Pletsch
Inhaber Paul Pletsch
Reisingerstraße 14
80337 München
Telefon: +49 159 0131 9305
E-Mail: info@ib-pletsch.de
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